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Impressumspflicht für Social-Media-Profile: Was ist Pflicht?
Wer ein geschäftliches Social-Media-Profil betreibt, ist in den meisten Fällen verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Hier erfährst du, was ein Impressum enthalten muss und wie du es DSGVO-konform einrichtest.
Wann brauchst du ein Impressum?
Im Grunde immer, denn: Privatpersonen, die z.B. Bloggen, treffen zwar nicht die zwingend die Pflichten des §5 DDG (damit keine Pflicht zur Angaben einer Kontakt-E-Mail-Adresse), aber nach §18 MStV trifft die Impressumspflicht alle “Anbieter von digitalen Diensten, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen”. Das EuGH urteilte 2003 bereits, dass Veröffentlichungen im Internet grundsätzlich nicht privat und familiär sind. Hierbei geht es speziell um den Bezug auf die DSGVO, da auch Daten bereits vom Server erfasst werden.
Ein Impressum ist Pflicht, wenn du Social Media für geschäftliche Zwecke nutzt, z. B. für Werbung, Produktverkäufe oder Dienstleistungen. Selbst Influencer, die Produkte bewerben, oder vermeintliche Privatpersonen, die mit ihrem Profil Umsatz generieren (Wie z.B. bei TikTok), fallen in diese Kategorie. Dies gilt für alle genutzten Social Media Kanäle, unabhängig der gewählten Plattform.
Was muss ein Impressum enthalten?
- Vollständiger Name und Adresse
Dein vollständiger Vor- und Nachname sowie eine ladungsfähige Anschrift. - Kontaktmöglichkeiten
Eine gültige E-Mail-Adresse und gegebenenfalls eine Telefonnummer. - Unternehmensinformationen
Bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregistereintrag (sofern vorhanden – nicht immer notwendig) und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. - Erweiterte Impressumspflicht
Ausgehend einer EU-Richtlinie 2018/1808 über die audiovisuellen Medien wurde im Jahr 2020 eine Regulierungsbestimmung in das Telemediengesetz (TMG) eingeführt. Darunter fallen sämtliche Video- und Ton-Formate. Demnach sind Betreiber dazu verpflichtet den entsprechenden Namen und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde aufzuführen.
Dies gilt bereits ab folgenden Schwellwerten: 5 oder mehr veröffentlichte Videos, 500 oder mehr Abonnenten oder 500.000 oder mehr Aufrufe des Veröffentlichten Materials. - Platzierung:
Das Impressum muss leicht auffindbar und erreichbar sein, z. B. als Link in der Profilbeschreibung (Ein Linkbaum oder direkte Verlinkung). Wichtig ist hierbei zu beachten, es muss mit maximal 2 Klicks abrufbar sein. Was man häufig sieht, aber nicht gültig ist, ist ein Video in den Highlights. Vorsicht beim beliebten Anbieter LinkTree – Dieser ist nicht DSGVO Konform.
Tipps für Creator:
Achte darauf, das Impressum regelmäßig zu aktualisieren, falls sich Kontaktdaten ändern.
Nutze Impressumsgeneratoren, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.
In unserem Leitartikel DSGVO in sozialen Medien findest du weitere Punkte mit Informationen, die es zu beachten gibt.
Hinweis: Ich betreibe hier keine Rechtsberatung. Hier zeige ich Dir lediglich die bekannten Pflichtinformationen und deren Inhalte. Jeder Rechtstext muss individuell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sein. Für eine Rechtssichere Grundlage lasse dich bitte von einem Rechtsbeistand darüber individuell beraten. Ich selbst übernehme für fehlerhafte Inhalte in deinen Projekten keine Haftung.
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