Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schützenswerten Gruppen im Rahmen der DSGVO. Erfahre, wie du datenschutzkonforme Inhalte erstellst und welche besonderen Regeln du beachten solltest um den Jugendschutz auf Social Media zu beachten.

Was gilt für die Veröffentlichung von Inhalten mit Kindern?

  1. Einwilligung der Eltern:
    Für Minderjährige unter 16 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich, bevor personenbezogene Daten (z. B. Fotos) veröffentlicht werden dürfen.
  2. Sensibler Umgang mit Daten:
    Vermeide es, genaue Standortdaten, vollständige Namen oder andere sensible Informationen von Kindern zu veröffentlichen.
  3. Privatsphäre wahren:
    Achte darauf, dass die Inhalte weder die Würde noch die Sicherheit der Kinder gefährden.
  4. Keine Nutzung für Werbezwecke:
    Inhalte, die Minderjährige zeigen, sollten nicht für Werbekampagnen oder gesponserte Posts verwendet werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung vor. Weiter sollte man darüber nachdenken, ob es man es für notwendig erachtet, Minderjährige in Werbekampagnen einzubinden.

Tipps für Creator:

Kläre Eltern transparent darüber auf, wie die Inhalte verwendet werden.
Verwende Pseudonyme oder verpixele Gesichter, wenn du Inhalte mit Kindern teilst.

In unserem Leitartikel DSGVO in sozialen Medien findest du weitere Punkte mit Informationen, die es zu beachten gibt.

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