Recht am eigenen Bild: Was Creator beachten müssen
Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO und bedeutet, dass jeder selbst entscheiden darf, ob und wie Fotos oder Videos von ihm veröffentlicht werden. Für Social-Media-Creator ist es besonders wichtig, diese Vorschrift zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Was genau bedeutet das Recht am eigenen Bild?
Laut DSGVO dürfen Bilder oder Videos, die eine Person identifizierbar zeigen, nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es nur bei Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen oder Personen der Zeitgeschichte (z. B. Politiker).
Was Creator beachten sollten:
- Einwilligung einholen:
Hol dir vor der Veröffentlichung eine schriftliche oder zumindest nachweisbare Zustimmung. Ein kurzer Hinweis in der Instagram-Story reicht nicht aus. Bei Firmen gehört es bereits zur Praxis, dass Mitarbeiter entsprechende Erklärungen unterschreiben, in denen Sie einer Verwendung zustimmen. Dies sollte dennoch kein “Freifahrtschein” sein und ggf. individuell vor einer Veröffentlichung mit dem Mitarbeiter besprochen werden. - Verwendung im öffentlichen Raum:
Auch bei Aufnahmen an öffentlichen Orten solltest du sicherstellen, dass keine einzelnen Personen im Fokus stehen, wenn du keine Zustimmung hast. - Rücknahme der Einwilligung:
Personen können ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen. Lösche in diesem Fall das betroffene Bild oder Video unverzüglich. - Besonderer Schutz für Kinder:
Fotos von Minderjährigen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern veröffentlicht werden.
Tipps für Creator:
Stelle sicher, dass Gruppenaufnahmen anonym bleiben, indem Personen nicht eindeutig erkennbar sind.
Nutze Tools wie Bildbearbeitungssoftware, um Gesichter unkenntlich zu machen, wenn du keine Zustimmung hast.
In unserem Leitartikel DSGVO in sozialen Medien findest du weitere Punkte mit Informationen, die es zu beachten gibt.
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